Das ist KYC
KYC steht für Know Your Customer und ist ein Verfahren, bei dem wir die Identität unserer Kunden überprüfen, indem wir geschäftliche Daten abfragen. Finanzinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, Know Your Customer umzusetzen. Das Verfahren dient als Prävention von illegalen Aktivitäten wie Betrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Nachdem das KYC-Verfahren abgeschlossen ist, können Kunden unsere Lösungen und Leistungen in Anspruch nehmen.
Diese Daten fragen wir ab
- Personalausweis oder Reisepass: eine aktuelle Kopie (Vorder- und Rückseite) zur Identifizierung.
- Niederlassungserlaubnis/Aufenthaltstitel: falls Sie kein EU-Bürger sind.
- Adressnachweis: falls Sie ein EU-Bürger sind. Typische Beispiele sind eine aktuelle Strom-,Gas- oder Wasserrechnung, ein Kontoauszug oder ein Mietvertrag, nicht älter als drei Monate
- Identifikation der relevanten Personen: Bei Einzelunternehmen (e.K., GbR, Freiberuflern): Identifikation des Inhabers, Gesellschafters oder Freiberuflers, bei Kapital- und Personengesellschaften (UG, GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, KG, AG): Identifikation der auftretenden zeichnungsberechtigten Person(en)
- IBAN/ BIC: Ihre Bankverbindung für die Überweisung der Karteneinnahmen.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer (Diese finden Sie auf Ihren Rechnungen oder im Impressum Ihrer Website.)
- Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese benötigen Sie, damit die Bank monatliche Gebühren per Lastschrift einziehen darf. Beantragen Sie diese ganz einfach online bei der Deutschen Bundesbank.
Tipp
Sie haben oder hatten bereits ein Terminal bei einem anderen Zahlungs-Anbieter?
Dann finden Sie die Gläubiger-ID auch auf den Abrechnungen Ihres bisherigen Anbieters.
Je nach Gesellschaftsform benötigen wir zusätzlich folgende, unterschiedliche Angaben und Informationen
Gewerbetreibende / Einzelhändler
- Gewerbeanmeldung (Kopie)
e.K.
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
GbR
- Gewerbeanmeldung (Kopie) aller Gesellschafter und Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag
Freiberufler
- Zulassung zum Berufszweig bzw. Bestätigung der Berufsausübung durch zugelassenen Steuerberater
UG (haftungsbeschränkt)
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Gesellschafterliste (zur Ermittlung der Stammkapitalverteilung und der wirtschaftlich berechtigten Personen)
GmbH
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Gesellschafterliste (zur Ermittlung der Stammkapitalverteilung und der wirtschaftlich berechtigten Personen)
GmbH & Co. KG
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Gesellschafterliste & aktueller Handelsregisterauszug des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär)
OHG
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Gesellschaftervertrag KG Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
e. V.
- Vereinsregister
- Identifikation des nicht rechtsfähigen Vereins anhand der Satzung oder der Statuten
Stiftung
- Gründungsdokument (Kopie)
- Satzung / Statuten
AG
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Aktienregisterauszug (zur Ermittlung der Aktienkapitalverteilung und der wirtschaftlich berechtigten Personen)